Was
ist das Ziel der BürgerEnergie HaPeVi?
Die Genossenschaft hat das Ziel, die Energiewende in den Gemeinden Haimhausen,
Petershausen und Vierkirchen durch Projekte der Energieerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen, der Speicherung von erneuerbaren Energien, zur
Steigerung von Energieeffizienz und zur Energieeinsparung anzustoßen und
umzusetzen sowie den Energiebedarf in der Region zu decken.
Welche Anlagen sind bereits in Betrieb?
Wir betreiben seit 2014 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Buxheim im
Landkreis Eichstätt, die wir vom Kommunal-Unternehmen Petershausen übernehmen
konnten. Weitere bereits in Betrieb befindliche Projekte sind
Mieterstrom-Anlagen in Petershausen (Bahnhofstr. 21, 50 kWp, seit Ende 2016),
Dachau (Von Ruckteschell-Weg 11, 51,5 kWp, seit Anfang 2020) und Schwabhausen
(Münchner Sr. 9+11, 38,8 kWp, seit Mitte 2020). Im Bau ist eine neue
Mieterstrom-Anlage in drei Wohnhäusern in Haimhausen (Am Grundfeld 2, 100 kWp)
mit 42 Wohneinheiten, die Ende Oktober 2021 in Betrieb genommen wird. Bauherr
ist die Gemeinde und das Kommunalunternehmen Liegenschaften in Haimhausen.
Wie kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen?
Die Mitgliedschaft ist mit dem Beitritt und dem Erwerb von mindestens einem oder
mehreren Geschäftsanteilen von je 100 Euro verbunden. Damit hat jedes Mitglied
eine Stimme in der Generalversammlung. Der Betrieb und die Anlagen der
Genossenschaft werden neben den Geschäftsanteilen auch durch Bankkredite und
durch nachrangige Darlehen der Mitglieder finanziert.
Was sollte ich noch über Geschäftsanteile (GA) wissen?
Mit seinen GA ist das Mitglied an allen Anlagen und am gesamten Erfolg der
Genossenschaft beteiligt (Risikostreuung). Eine Ausschüttung auf die GA kann nur
durch Beschluß der Generalversammlung aus dem körperschaftsteuerpflichtigen
Bilanzgewinn erfolgen, den die Genossenschaft erwirtschaftet hat. Mit den GA
nimmt das Mitglied z.B. auch nach Tilgung seines NRDs am weiteren Ertrag der
Anlagen teil.
Was sind die Vor- und Nachteile von nachrangigen Darlehen (NRD)?
NRD werden nur projektbezogen zur Finanzierung einzelner Anlagen verwendet.
Nachrangig bedeutet, daß der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz der
Genossenschaft zu vorrangig gesichertem Fremdkapital (z.B. Bankkredite) im Rang
zurücktritt. Die NRD werden nach sorgfältiger Kalkulation des jeweiligen
Projekts jährlich verzinst und planmäßig getilgt (z.B. NRD20 vom 11. bis 20.
Jahr). Die Zinsen der NRD sind bei der Genossenschaft Betriebsausgaben, beim
Mitglied dagegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nur einmal mit der
Abgeltungssteuer belegt werden. Für jedes NRD wird ein Darlehensvertrag zwischen
der Genossenschaft und dem Mitglied, bezogen auf die jeweilige Anlage,
abgeschlossen. Jeder NRD-Anteil von 900 Euro ist mit der Zeichnung von einem GA
von 100 Euro verknüpft, damit wird ein Mindestanteil von GA am Eigenkapital der
Genossenschaft sichergestellt.
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